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BfArM liefert Fakten zu Arzneimitteln
11.02.2025 - Arzneimittelinformation, Apothekenwesen, Information & Internet, Presse, Recht

Ab dem 13. Februar bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den öffentlichen Teil der Arzneimitteldatenbank des Bundes in vollem Umfang zur kostenfreien Recherche an. Das BfArM aktualisiert und pflegt die Datenbank gemeinsam mit den weiteren für die Arzneimittelzulassung zuständigen Bundesoberbehörden Paul Ehrlich-Institut und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Die Behörde sieht sich in der Verantwortung

Im Internet kursieren allerhand Informationen zu Arzneimitteln in unterschiedlicher Qualität. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu Daten zu erleichtern, die von den Zulassungsbehörden offiziell geprüft sind“, sagt Dr. Michael Horn, Leiter der Abteilung 1 im BfArM, in der auch die Entwicklung der Arzneimitteldatendatenbank stattfindet. „Für uns ist es daher nur folgerichtig, dass Arzneimittelinformationen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, kostenfrei zugänglich sind.

Umfassende Informationen auch zu „alten“ Arzneimitteln

Die Datenbank enthält Informationen zu allen verkehrsfähigen Arzneimitteln in Deutschland seit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes im Jahr 1978 sowie zu Arzneimitteln, deren Zulassung oder Registrierung seitdem erloschen ist. Sie ermöglicht Zugriff auf die Arzneimittelhistorie sowie unter anderem vorhandene Fach- und Gebrauchsinformationen, öffentliche Beurteilungsberichte und Risikomanagementpläne. Die Dokumente enthalten auch Angaben zu eingeleiteten Maßnahmen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken, sogenannte Pharmakovigilanzverfahren.

Eine Recherche im Arzneimittel-Informationssystem (AMIce)ist über PharmNet.Bund, das Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder möglich.